Stadt und Deutsche Bahn AG treiben weiterhin ihre Pläne voran, die Sternbrücke ab 2023 abzureißen und in vier Jahren Bauzeit eine 26 Meter hohe Stabbogenbrücke (Stil „Fehmarnsundbrücke“) zu errichten. Und das trotz aller Proteste aus dem
Viertel und massiver Kritik von Expert*innen (wie z.B. dem Bund Deutscher Architekten und Architektinnen (BDA) Hamburg, dem Hamburger Denkmalrat oder dem Denkmalverein Hamburg e.V.).
Nutze jetzt die Möglichkeit: Schreibe Deine Einwendung. Zeige wie Du von dem Neubau der Brücke betroffen bist und fordere Deine Rechte ein.
Bis zum 22.12.2020 liegen die Planfeststellungsunterlagen für Bürger und Bürger*innen aus. Du findest Sie zum Lesen und/oder Runterladen auf www.hamburg.de, Stichwort: „Erneuerung Eisenbahnüberführung Sternbrücke“. Bis zum 5. Januar kannst Du Deine Einwendungen formulieren und einreichen. Wichtig: Hier gilt nicht der Poststempel, sondern der Empfang, (den Du Dir auch bei persönlicher Abgabe bestätigen lassen können). Formuliere Deine persönliche Betroffenheit und stelle Deine Forderungen: Was muss hier anders laufen? Alle Einwendungen müssen von der Bahn Punkt für Punkt bearbeitet werden.
In einigen Monaten erfolgt eine Anhörung dazu, an der Du, wenn Du möchtest, als Einwender*in (und nur dann!) teilnehmen kannst.
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Zuletzt aktualisiert: 17. Dezember 2020 von Wini Tiede
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Stadt und Deutsche Bahn AG treiben weiterhin ihre Pläne voran, die Sternbrücke ab 2023 abzureißen und in vier Jahren Bauzeit eine 26 Meter hohe Stabbogenbrücke (Stil „Fehmarnsundbrücke“) zu errichten. Und das trotz aller Proteste aus dem
Viertel und massiver Kritik von Expert*innen (wie z.B. dem Bund Deutscher Architekten und Architektinnen (BDA) Hamburg, dem Hamburger Denkmalrat oder dem Denkmalverein Hamburg e.V.).
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Bis zum 22.12.2020 liegen die Planfeststellungsunterlagen für Bürger und Bürger*innen aus. Du findest Sie zum Lesen und/oder Runterladen auf www.hamburg.de, Stichwort: „Erneuerung Eisenbahnüberführung Sternbrücke“. Bis zum 5. Januar kannst Du Deine Einwendungen formulieren und einreichen. Wichtig: Hier gilt nicht der Poststempel, sondern der Empfang, (den Du Dir auch bei persönlicher Abgabe bestätigen lassen können). Formuliere Deine persönliche Betroffenheit und stelle Deine Forderungen: Was muss hier anders laufen? Alle Einwendungen müssen von der Bahn Punkt für Punkt bearbeitet werden.
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