Die Klage – Der Stand der Dinge 16. März 2024: Der Eilantrag und Antrag auf Baustopp

Der Planfeststellungsbeschluss für die Monsterbrücke wurde vor ca. 4 Wochen veröffentlicht und stellt eine rechtskräftige Baugenehmigung dar.

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss hat Prellbock-Altona e.V. Klage beim Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG) erhoben. Der sog. Antragsgegner ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) als planfeststellende Behörde. Da die Interessen der Deutschen Bahn (genauer: der DB InfraGO AG) direkt betroffen sind, ist sie in dem Verfahren als „Beizuladende“ beteiligt.

Mit der Klage soll der Bau der Monsterbrücke gestoppt und der Weg zu einer angemessenen Neuplanung, die die Eingriffe in Stadtbild und Stadtnatur minimiert, geebnet werden. Hinter der Klage stehen bereits über 700 Spender:innen mit über 45.000 EUR Spenden sowie über 20.0000 Unterstützer:innen auf change.org.

Die Klage allein hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Deutsche Bahn kann also bis zum Richterspruch ungehindert alle Räumungs- und Abbrucharbeiten durchführen. Tatsächlich wurden bereits viele Bäume für die Baustelleneinrichtung gefällt.

Um zu verhindern, dass vor der Entscheidung über die Klage weitere, unumkehrbare Fakten geschaffen werden, hat Prellbock-Altona e.V., unterstützt von der Initiative Sternbrücke, einen Eilantrag mit einer 70-seitigen Begründung beim OVG eingereicht.

Da die Deutsche Bahn bekannt gegeben hatte, sie werde ab Mitte März die Abrissarbeiten durchführen und schon mit „Vorarbeiten“ an denkmalgeschützten Gebäuden begonnen hatte, standen irreversible Zerstörungen unmittelbar bevor. Aufgrund der Dringlichkeit hat Prellbock-Altona e.V. in der letzten Woche eine Zwischenverfügung zum Eilantrag (den sog. Hängebeschluss) beim Gericht beantragt, mit dem Ziel einen sofortigen Baustopp zu erwirken.

Aufgrund der Intervention des OVG hat sich die Deutsche Bahn aktuell verpflichtet, die denkmalgeschützten Gebäude und Baustrukturen bis zum 01. Mai 2024 nicht anzutasten. Das betrifft das Brückenensemble(bestehend aus der Brücke selbst, den Widerlagern, den integrierten Gewerbebauten, den Gewölben und Kasematten) sowie weitere Einzelgebäude an der Brücke. (siehe Karte unten)

Der Abriss der nicht denkmalgeschützten Gebäude konnte mit der Zwischenverfügung leider nicht abgewendet werden, da sie im Zweifelsfall vom Gericht als ersatzfähig eingestuft werden. Die ersten dieser Gebäude werden zur Zeit (16.-?.03.2024) von den Firmen im Auftrag der Deutschen Bahn abgerissen.

Wichtig ist: Der Eilantrag wurde vom OVG als „nicht offensichtlich unbegründet“ angenommen und wird jetzt richterlich geprüft. Wenn die Bahn sich an ihre Zusage hält, ist eine Zwischenverfügung derzeit nicht erforderlich.

Wir bleiben wachsam. Und vor allem: Wir treiben die Sache weiter voran. Eure Unterstüzung bleibt wichtig!

Nach oben scrollen