Nebenbestimmungen beim Bau

Worauf muss die Deutsche Bahn beim Bau achten? Welche Bestimmungen stehen in der Baugenehmigung (Planfeststellungsbeschluss)?

Diese Auflistung könnt Ihr nutzen, wenn Ihr Auffälligkeiten bemerkt.

Wenn Ihr Euch beschweren wollt, dann findet Ihr hier die Rufnummern und E-Mail-Kontaktdaten.

Nebenbestimmungen  Des Planfeststellungsbeschlusses:

Wasserwirtschaft und Gewässerschutz (A.4.2), Bauabfälle (A.10.3.1), Abbruch- und Aushubmaterial (A.4.11.2), Bodenverunreinigung (A.4.2) 

Beispiele: 

  • Ableitung von Niederschlagswasser auf öffentlichen und privaten Wegen/Grundstücken 
  • Abdichtung von Flächen bei Einsatz grundwassergefährdender Substanzen 
  • Verdacht auf Bodenverunreinigung — Gerüche, Verfärbung Behältnisse 
  • Getrennte, ordnungsgemäße Entsorgung von Bau – und Abbruchabfällen 

 Baustelleneinrichtung (A.4.9.2), Erreichbarkeit von Grundstücken (A.4.9.2 und A.4.11.4), Nutzung/Beschädigung von Zufahrtswegen, Sicherstellung öffentlicher Ver -und Entsorgung (A.4.10) 

Beispiele: 

  • Durchgängiger Anschluss an Ver – und Entsorgung und Telekommunikation 
  • Durchgängige Belieferung für Anwohnende, Besucher:innen, Kunden, per Straße, zu Fuß, per Rad 
  • Bei Nichteinhaltung rechtzeitige Absprache mit Betroffenen (A.4.10) 
  • Beschädigung von Zufahrtswegen 
  • Sicherstellung Rettungsdienste, Anleitern, Menschenrettung 

Immissionsschutz 

1.Baulärm (A.5.1.3 und A.4.5.1 ff und A.4.5.1.4) 

Beispiele: 

  • Rechtzeitige Information 
  • Uhrzeiten für lärmintensive Arbeiten 
  • Angaben von dB mit Recht auf Ersatzwohnraum 
  • Entschädigungen 

2. Erschütterungen (A.4.5.3 und A.5.4) 

Beispiele. 

  • Beweissicherung, Erschütterungsmessungen 

3. Elektromagnetische Felder (A.4.5.5) 

4. Stoffliche Immissionen (A.4.5.6) 

Beispiele: 

  • Staub und Abgase; genaue Maßnahmen werden benannt 

5. Naturschutz und Landschaftspflege (A.11.6 und A.4.3) 

Beispiele: 

  • Schutz umliegender Bäume 
  • Einhaltung der Baustellenflächen 
  • Baum und Gehölzbestand geringstmöglich schädigen 

Inanspruchnahme von Grundeigentum Dritter (A.4.13 und A.4.9.2 und A.4.12.2) 

  • Erreichbarkeit, 
  • Beschädigung Zufahrtswege 
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