Eilantrag abgelehnt. Kein Grund zum aufhören. Warum wir die Klage weiterhin unterstützen.

Am 2. Mai 2024 hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht den Eilantrag für einen Baustopp an der Sternbrücke abgelehnt, und auf der Baustelle werden täglich neue Fakten geschaffen. Ist der Kampf verloren? Die Frage ist berechtigt und die Antwort ist: Nein, der Kampf ist noch nicht verloren. Es ist und bleibt eine schlechte Planung. Und unser demokratisches Rechtssystem ermöglicht es, strittige Fragen in einer Hauptverhandlung zu klären.

Darum klagen wir weiter

Eilantrag und Klage sind zwei unterschiedliche Dinge.

Das Gericht hat auf Grundlage des Eilantrags zunächst nur eine summarische Bewertung des Sachverhalts durchgeführt. Die Ablehnung des Eilantrags bedeutet also nicht, dass die rechtlichen Argumente der Klage ungültig sind. Die von der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei verfasste Klageschrift für die Hauptverhandlung enthält zudem Punkte, die bei dem Eilantrag noch nicht berücksichtigt wurden. Die Hauptverhandlung bietet die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit dieser Planung mit ihren weitreichenden und langfristigen Umweltauswirkungen ausführlich und öffentlich vom Gericht prüfen zu lassen. (Wenn Ihr Euch noch genauer ins Thema einlesen möchtet, die 70-seitige Klageschrift findet Ihr unter: https://nc-5341876459270338663.nextcloud-ionos.com/index.php/s/Tj6ZBDebLCe27wM)

Wir haben unseren Auftrag von Euch und nehmen ihn ernst.

Über tausend Menschen haben uns vertraut und Geld gespendet, damit Prellbock Altona e.V. gegen die Monsterbrücke Klage führen kann. Nachdem sich ein weiteres Mal gezeigt hat, dass eine BürgerInnenbeteiligung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens keine Chancen auf wesentliche Plankorrekturen bietet, können wir nur noch den gerichtlichen Weg beschreiten. Zusammen mit dem klagenden Umweltverband Prellbock Altona e.V. setzen wir uns für die Rechte und Interessen der betroffenen AnwohnerInnen ein und zeigen, dass ihre Stimme gehört werden muss. Weiterzumachen bis zur Hauptverhandlung, das ist ein Zeichen an das politische Hamburg, dass die BürgerInnen mit Nachdruck eine bessere Planung fordern.

Wichtige Argumente für den überdimensionierten Bau können schnell hinfällig sein.

Technisch ist die planfestgestellte Brücke machbar. Aber es gibt Risiken und Unwägbarkeiten – und allem das bisher wohl einzigartige Manöver, einen derart großen und schweren Brückenoberbau (ca. 3.400t Gewicht, etwa 4-mal so viel wie die beiden Bestandsbrücken zusammen!) passgenau auf die beiden Widerlager zu setzen. Sollte dies im ersten Angang nicht gelingen, wäre die angenommene Zeitersparnis von wenigen Wochen für die Streckensperrungen, die ja als ein wesentliches Argument für den Neubau und gegen die Sanierung gilt, hinfällig.
Der Fall Sternbrücke ist beispielhaft für den Widerspruch von Reden und politischem Handeln, nicht nur in Hamburg. Besonders eklatant ist dieser beim Schutz gegen die Erderwärmung, wo der enorme Stahl- und Betonverbrauch für Großprojekte dieser Art als unvermeidlich hingestellt wird. In diesen prekären Zeiten sind jedoch keine technokratischen Maximalentwürfe, sondern angepasste Lösungen und eine Stadtplanung mit Augenmaß gefragt. Wir stellen eine vernünftige Straßenplanung oder den Deutschlandtakt der Bahn nicht in Frage. Wir bestreiten jedoch, dass die planfestgestellte Eisenbahnbrücke alternativlos ist, wie u.a. der Tripod-Entwurf von Prof. Brauer beispielhaft zeigt.

Ein Architektur- und Ingenieurswettbewerb wurde nie durchgeführt.

Mit einem solchen Verfahren hätten mit Sicherheit ebenfalls funktionierende, aber weniger konfliktbehaftete Konzeptalternativen ermittelt werden können. Die Monsterbrücke wird – ungeachtet der diversen Überarbeitungen des Brückendesigns – das Stadtbild und unseren Stadtteil unwiderruflich verunstalten. Wenn die HamburgerInnen sich am Ende entsetzt fragen werden, wie das passieren konnte, wird die Prozessakte nicht zuletzt auch ein Zeitzeugnis sein.

Aus diesen Gründen unterstützt die Initiative Sternbrücke Prellbock Altona e. V. dabei, die Klage bis zur Hauptverhandlung weiterzuführen.

Hier gibt es die gesamte Klagebegründung und die Anlagen dazu…

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