19.02.2024 : Sternbrücke : Angekündigter Baubeginn heute möglicherweise rechtswidrig?

Nach Kenntnis der Initiative Sternbrücke dürfte die Bahn heute nicht mit Bauarbeiten anfangen, da sie die vom Eisenbahnbundesamt festgelegten Auflagen für den Baubeginn bisher nicht vollständig erfüllt hat.

Die mit dem Planfeststellungsbeschluss befassten Anwälte haben die Initiative kurzfristig darauf hingewiesen, dass das Eisenbahnbundesamt im Planfeststellungsbeschluss Schutzauflagen zugunsten der Anwohner:innen und der Umwelt festgelegt hat, die die Bahn vor Baubeginn umsetzen muss.

Da der Beschluss erst am Freitag bekannt gegeben wurde, und die Initiative vor Ort die Umsetzung nicht beobachten konnte, bestehen bei der Initiative berechtigte Zweifel, ob die Bahn wie am Freitag angekündigt mit den Bauarbeiten beginnen darf.

Axel Bühler, Sprecher der Initiative Sternbrücke, fordert Klarheit von der Bahn„Unabhängig von unserer Forderung, die Bauarbeiten für mindestens weitere 4 Wochen ruhen zu lassen, muss die Bahn umgehend darlegen und dokumentieren, wann und wie sie die Schutzauflagen im Planfeststellungsbeschluss umgesetzt hat. Vorher darf auf der Baustelle ohnehin nicht gearbeitet werden.

Bei den der Initiative bislang bekannten Auflagen geht es unter anderem um Informationspflichten gegenüber Anwohner:innen und Behörden, Untersuchungspflichten von Gebäuden und Bäumen und die laufende Überwachung von Erschütterungen und Lärm in benachbarten Gebäuden.

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